Naturschutz

Erneute Auflage der Förderung zur Anschaffung von Drohnen für das Retten von Rehkitzen 2023

Foto: © Manfred Kampmeier/ KJS Paderborn e.V.

Das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) möchte weiterhin mit der Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras die Rehkitzrettung unterstützen und den Tierschutz stärken.

Neben traditionellen Methoden wie dem Absuchen der Wiesen mit dem Jagdhund, dem Ablaufen mit einer Personenkette oder verschiedenen Vergrämungsmaßnahmen, hat sich der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik zur Wildrettung direkt vor der Mahd in den vergangenen Jahren etabliert. Das Verfahren bietet Landwirten und Jagdausübungsberechtigten die Möglichkeit mit Hilfe der mittlerweile in vielen Kreisjägerschaften aktiven Drohnenteams zeitsparend und effektiv ihrer tierschutzrechtlichen Verantwortung gegenüber dem Wild nachzukommen.

„Die Förderquote wurde auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller*in werden in 2023 i.d.R. maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab 1. März 2023 bis zum 30. Juni 2023 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden, eine Webseite hierfür wird zum 1. März eingerichtet.“

Auszug aus der Seite des BMEL (www.bmel.de, 24.02.2023 https://www.bmel.de/DE/themen/digitalisierung/drohnenfoerderung-rehkitze.html , Aufruf vom 28.02.2023)

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